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Merck-Stadion am Böllenfalltor

Nutzungsbedingungen

NUTZUNGSBEDINGUNGENfür das Merck-Stadion am Böllenfalltor in Darmstadt

Das Merck-Stadion am Böllenfalltor in Darmstadt („Stadion“) steht durch Einräumung eines Erbbaurechts im Eigentum der SV Darmstadt 98 Stadion GmbH, welche das Stadion auch betreibt. Das Stadion wird von der SV Darmstadt 98 Stadion GmbH dem SV Darmstadt 1898 e.V. als Hauptnutzer auf nicht-exklusiver Basis zu marktkonformen Bedingungen zur Verfügung gestellt. Daneben steht das Stadion der Nutzung als Sportinfrastruktur durch Dritte zu transparenten und diskriminierungsfreien Bedingungen offen. Die Nutzungsmöglichkeiten betragen mindestens 20 % der verfügbaren Nutzungszeiten.

Die Preise für die (anteilige) Nutzung des Stadions werden veranstaltungsbezogen im Einzelfall festgelegt und berücksichtigen neben den (anteiligen) Kosten der Nutzung die kommerzielle Ausrichtung der Veranstaltung, deren Größe, den Umfang der Nutzung etc. Zusätzlich anfallende Kosten wie etwa für den Ordnungsdienst, technische Dienstleister, Werbemittel etc. werden vom Veranstalter/Nutzer getragen.

Bei der Zulassung Dritter zur Nutzung ist zu berücksichtigen, dass der SV Darmstadt 98 e.V. Verpflichtungen aus dem Spielbetrieb aus der gegenwärtig 2. Bundesliga unterliegt, wie diese von der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH festgesetzt werden. Bei der Nutzung durch Dritte ist zu berücksichtigen, dass der SV Darmstadt 98 e.V. solchen Verpflichtungen nachkommen kann. So ist eine Nutzung durch Dritte am Spieltag grundsätzlich ausgeschlossen und an Vortagen nur nach Absprache möglich. Diese Einschränkungen gelten im Falle der Teilnahme an nationalen und internationalen Pokalwettbewerben bzw. anderen Spielklassenentsprechend. Pauschal ist hier von maximal ca. 60 bis 80 Nutzungstagen (max. 25 %) durch den SV 98 e.V. inkl. Auf- und Abbau auszugehen.

An allen übrigen Tagen wird Zugang allen potenziellen Nutzern (z.B. Breitensport) auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen nach nicht-diskriminierenden und transparenten Grundsätzen im Rahmen der ordnungs- und bauordnungsrechtlichen Bestimmungen gewährt. Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen bestimmen im Einzelnen, welche Nutzungsmöglichkeiten Dritten auf entsprechenden Antrag eingeräumt werden können. Nutzungsanträge sind schriftlich an die SV Darmstadt 98 Stadion GmbH zu richten. Die Nutzungsbedingungen sind individuell zu vereinbaren.

Alle Nutzer haben die Stadionordnung in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Diese wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt und kann hier eingesehen werden.

Diese Nutzungsbedingungen treten ab sofort in Kraft und werden öffentlich bekannt gemacht. Änderungen für die Zukunft bleiben vorbehalten. Sondervereinbarungen sind nach Absprache möglich.

Kontakt:

SV Darmstadt 98 Stadion GmbH

Wir lilien.

SV Darmstadt 98 Stadion GmbH

Nieder-Ramstädter-Str. 170
64285 Darmstadt

Fax: (06151)2752-399

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